Sehr verehrter Kunde, zum 24. Juli 2016 gelten die neuen Vorschriften des Elektro – und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG). Daraus ergeben sich für Hersteller, Vertreiber aber auch für Sie als Kunden neue Pflichten, auf die wir Sie im Folgenden hinweisen möchten.
1. Pflicht zur gesonderten Entsorgung von Altgeräten / Trennung von Batterien und Akkumulatoren
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören daher also nicht in den Hausmüll!
Zur Verbesserung der Mülltrennung sieht das ElektroG daher vor, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte dauerhaft mit folgendem Symbol gekennzeichnet werden müssen: